Amtliche Bekanntmachung
Der Kirchenvorstand der Ev.-ref. Kirchengemeinde Bad Meinberg hat am 21. Juni 2021 folgende Änderungen des § 5 Nr. 4 und § 6 Nr. 1, Buchstabe f der Friedhofsgebührensatzung für den kirchlichen Friedhof der Ev.-ref. Kirchengemeinde Bad Meinberg beschlossen:
§ 5
Grabgebühren für Urnenbeisetzungen
Die bisherige Nr. 4 wird neu Nr. 5.
Die bisherige Nr. 5 wird neu Nr. 6.
(4) Urnenkammer
in Stelenanlage III 2.335,00 €
einschl. Verschlussplatte
ohne Beschriftung
§ 6
Erneuerungsgebühr
Buchstabe f) wird neu eingefügt.
f) Stelenanlage III je Kammer 116,75 €
pro Jahr
Diese Änderung der Friedhofsgebührensatzung ist vom Lippischen Landeskirchenamt Detmold als Dienstaufsichtsbehörde am 26. Juni 2021 kirchenaufsichtlich genehmigt worden.
Die Bezirksregierung Detmold hat diese geänderte Friedhofsgebührensatzung am 29. Juni 2021 staatsaufsichtlich genehmigt.
Die geänderte Friedhofsgebührensatzung ist ausgelegt im Gemeindebüro der Ev.-ref. Kirchengemeinde Bad Meinberg, Brunnenstraße 43.
Diese geänderte Friedhofsgebührensatzung tritt nach dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung am 09. August 2021 in Kraft.