Auf Einladung der Lippischen Landeskirche, der ev.-ref. Kirchengemeinde Horn, des „Arbeitskreises gegen Nazis“ und des Integrationsbeirates sprach Dr. Markus End in der Burgscheune Horn vor rund 40 Interessierten zum Thema: „Armutszuwanderung? Anmerkungen zu einer antiziganistischen Hetzkampagne.“ End ist Antiziganismus-Experte am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin.
In der Öffentlichkeit werde viel über eine vermeintliche „Armutszuwanderung“ diskutiert. In der Diskussion würden dabei oft, nicht nur von der extremen Rechten, antiziganistische Vorurteile gegen Sinti und Roma heraufbeschworen. Die Angst stecke tief in den Köpfen, lasse sich jedoch durch keine Kriminalitätsstatistik rechtfertigen.
Wir laden jeden Mittwoch zu einem Friedensgebet ein
am Mittwoch, 18. Mai
um 19 Uhr: Kirche Leopoldstal
am Mittwoch, 25. Mai
um 19 Uhr: Stadtkirche Horn
am Mittwoch, 1. Juni
um 19 Uhr: Kirche Bad Meinberg
am Mittwoch, 8. Juni
19 Uhr: Kirche Leopoldstal
am Mittwoch, 15. Juni
19 Uhr: Stadtkirche Horn
am Mittwoch, 22. Juni
19 Uhr: Kirche Bad Meinberg
am Mittwoch, 29. Juni
19 Uhr: Kirche Leopoldstal
am Mittwoch, 6. Juli
19 Uhr: Stadtkirche Horn
am Mittwoch, 13. Juli
19 Uhr: Kirche Bad Meinberg
am Mittwoch, 20. Juli
19 Uhr: Kirche Leopoldstal
am Mittwoch, 27. Juli
19 Uhr: Stadtkirche Horn
am Mittwoch, 3. August
19 Uhr: Kirche Bad Meinberg
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Aus dem VORAB
Pfingsten vor 50 Jahren
Was war da?
Vor 50 Jahren war der 2. Pfingsttag am 22.05.1972. An diesem Tage wurde die Holzhauser Kirche ihrer Bestimmung übergeben. Die Bibel, die auf unserem Abendmahlstisch liegt, wurde an diesem Tage von der Lippischen Bibelgesellschaft zum gesegneten Gebrauch überreicht.
Herr Fritz Viering, damaliger Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche und Vorsitzender der Lippischen Bibelgesellschaft, hat in seiner Widmung einige Verse aus dem Bibeltext 1. Korinther 15, Vers 17 - 20 „anlässlich der Ingebrauchnahme des Kirchsaales mit herzlichen Wünschen“ niedergeschrieben.
Diesen Jahrestag haben wir am 14.05.2022 gleichzeitig mit der Wiederbelebung des Kuckucksfestes im Ku(ltu)rpark etwas gefeiert. Vielleicht ist es ja möglich, zusammen mit der Neugestaltung des Kurparks nicht nur diesen wieder mit Leben zu füllen, sondern auch die Kirche. Ich wünsche allen Lesern und Leserinnen eine schöne und erholsame Sommer- bzw. Urlaubszeit.
Ihre Erika Flake
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Viel Spaß beim Lesen!
Vertrauenspersonen der Kirchengemeinden Horn und Bad Meinberg
Die Lippische Landeskirche hat ein Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt entwickelt. Die Kirchengemeinden Horn und Bad Meinberg haben beschlossen, sich diesem Konzept anzuschließen. Hierfür wurden von den Kirchenvorständen Vertrauenspersonen benannt, die als erreichbare und ansprechbare Personen vor Ort fungieren.
Sexualisierte Gewalt fängt nicht erst bei einem tätlichen sexuellen Übergriff an. Auch ständige verbale oder unauffällige körperliche Übergriffe sind sexualisierte Gewalt und dienen häufig der Vorbereitung des sexuellen Übergriffs. Täter/innen erschleichen sich das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und setzen diese nach erfolgtem Übergriff mit perfiden Behauptungen und Lügen unter Druck, um das Geschehene geheim und die Betroffenen verfügbar zu halten.
Aus dem Geflecht aus missbrauchtem Vertrauen, nach außen positivem Täter-Opfer-Verhältnis, Angst und Verstörung der Kinder und Jugendlichen ist es für die Betroffenen sehr schwer, um Hilfe zu „rufen“ und gehört zu werden. Im Durchschnitt werden betroffene Kinder und Jugendliche erst nach dem siebenten „Hilferuf“ ernstgenommen. Hier muss die Gesellschaft sensibler werden und genauer hinhören.
Wenn Betroffene den Mut und die Kraft aufbringen, muss jemand ansprechbar sein, der auf solche Meldungen vorbereitet ist und kompetente Hilfe vermitteln kann.
Das ist die Aufgabe der Vertrauenspersonen der Kirchengemeinden.Es können sich aber nicht nur Betroffene melden, sondern auch Menschen, die den Verdacht hegen, dass ein junger Mensch aus ihrem Umfeld Opfer sexueller Gewalt geworden sein könnte.
Für die Kirchengemeinde Horn wurde Petra Oberlag benannt. Petra Oberlag ist unter der Telefonnummer 0157 33 14 56 49 erreichbar.
Für die Kirchengemeinde Bad Meinberg wurde Rainer Holste benannt. Rainer Holste ist unter der Telefonnummer 05234 91 96 72 erreichbar.
Wir freuen, uns zwei Menschen gefunden zu haben, die sich für diese schwierige und wichtige Aufgabe zur Verfügung stellen.
Die Kirchenvorstände
der ev.-ref. Kirchengemeinden
Bad Meinberg und Horn
(aus dem Gemeindebrief Ausgabe 4/2020)
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Aus dem VORAB
Gemeindebrief in neuem Layout
Alles neu, macht der Mai und natürlich auch der April
Da ist es nun, das neue Outfit unseres Gemeindebriefs. Die neuen Logos finden sich ebenso auf der Gemeindepost und im Internet. Der Ausschuss für den Gemeindebrief und die Kirchenvorstände haben sich für die Farben und die Symbole entschieden. Wir hoffen sehr, dass die Gemeinden sich darin wiederfinden und ihre Kirche erkennen. Manchmal muss man mal etwas Neues kreieren. Viel ehrenamtliche Arbeit besonders von Herrn Schling und Herrn Bartol steckt in der Veränderung. Die Kirchenvorstände bedanken sich bei den beiden, dass sie die Ideen so perfekt umgesetzt haben. Vielen Dank und den Gemeinden weiterhin viel Freude mit unserem gelungenen Gemeindebrief.
Sabine Vogt
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Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Bad Meinberg hat in den letzten Jahren an einer Gemeindekonzeption gearbeitet. Dies diente dazu, Profil und Schwerpunkte der bestehenden Gemeindearbeit zu beschreiben und zugleich für die zukünftige Ausrichtung zu formulieren. Dabei wurde der Kirchenvorstand von einer unabhängigen Gemeindeberatung unterstützt.
Wir möchten in den kommenden Ausgaben des Gemeindebriefs, Ausschnitte der neuen Gemeindekonzeption abdrucken. Den Beginn machen in dieser Ausgabe unsere „Theologischen Leitperspektiven“, die unser inhaltliches bzw. geistliches Profil in Kürze beschreiben. Diese gehen aus von dem neuen Gemeindemotto, das wir uns gegeben haben.
Wer Interesse an unserer Gemeindekonzeption hat, ist herzlich eingeladen am 13. Februar 2022 zum Gottesdienst um 9.30 Uhr mit anschließender Gemeindeversammlung zu kommen. Dort wollen wir die Konzeption vorstellen. Die gesamte Konzeption können Sie zudem auch erhalten. Fragen Sie dazu gerne in unserem Gemeindebüro nach.
Der Kirchenvorstand
Januar 2022
Leider mußten wir die Bildergalerien im Netz sperren.
Die Kirchenvorstände als Betreiber der Homepage erfüllen damit die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung von 2016.
Falls jemand trotzdem Interesse an einzelnen Fotogalerien hat, der melde sich bitte per Mail beim Webmaster
21. Juni 2021
Sabine Vogt
Am Gottesdienst in oder vor der Kirche dürfen nur immunisierte (geimpfte, genesene} oder negativ getestete Personen teilnehmen (3G-Regel}.
Die Nachweise über eine Impfung, Genesung oder einen Negativtest muss vor Ort kontrolliert werden (siehe Absatz Nachweis einer Impfung).
Die Prüfung digitaler Impfzertifikate soll mit der CovPassCheck-App erfolgen.
• Auf dem Kirchengelände und in der Kirche ist eine medizinische Maske zu tragen, eine OP-Maske reicht aus (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre).
• Eingang nur durch die Haupttür, diese steht offen. Es steht Desinfektionsmittel für die Hände bereit, der Gebrauch wird empfohlen.
• Es werden keine Kontaktdaten erfasst.
• Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl.
• Personen aus einem Haushalt dürfen ohne Abstand nebeneinandersitzen. zu allen anderen Personen wird ein Mindestabstand von 1.5 m eingehalten. Die Sitzplätze sind mit einer Karte auf der Gesangbuchablage gekennzeichnet (Kirchenälteste weisen ein).
• Auch die mitwirkenden Musikerinnen und Musiker halten einen Abstand von 1.5 m untereinander ein.
Chöre. dessen Musikerinnen und Musiker vollständig immunisiert sind. können auf die Abstandsregelung verzichten.
• Auf den Emporen müssen die ersten beiden Reihen freigelassen werden.
• Die medizinische Maske muss während des gesamten Gottesdienstes getragen werden. Gemeindegesang darf mit OP-Maske stattfinden.
• Pfarrer*in und Lektor*in tragen bei der Dienstausübung keine Maske.
• Kollekten werden nur am Ausgang gesammelt und zwischen den Zwecken Klingelbeutel und Sammlung geteilt.
• Informationen zum infektionsschutzgerechten Verhalten werden im Eingangsbereich ausgehangen.
• Häufig genutzte Kontaktflächen (Türklinken) werden regelmäßig gereinigt. Im Anschluss an die Gottesdienste wird die Kirche gründlich gelüftet.
• Zur Umsetzung des Schutzkonzeptes ist es notwendig, dass die teilnehmenden Kirchenältesten 30 Minuten vor Gottesdienstbeginn in der Kirche sind.
Nachweis einer Impfung:
Geimpfte benötigen einen Impfnachweis. Dabei muss bei Impfstoffen, bei denen zwei Impfdosen erforderlich sind, die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen.
Ist lediglich eine Impfdosis erforderlich (Janssen von Johnsen & Johnsen), muss diese Impfung ebenfalls mindestens 14 Tage zurückliegen.
Nachweis einer Genesung:
Genesene benötigen einen von einem Labor bestätigten Nachweis einer Infektion, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt sein darf.
Unabhängig vom Zeitpunkt der Erkrankung reicht bei Genesenen auch der bestätigte Nachweis über ihre Infektion gemeinsam mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfdosis.
Negativtest-Nachweis:
Der Negativtest-Nachweis kann mittels PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder mittels Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) einer offiziellen Teststation erfolgen. Selbsttests sind nicht ausreichend.
Regelung für Kinder und Jugendliche:
Kinder bis zum Schuleintritt sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten aufgrund engmaschigen Schultestungen außerhalb der Schulferien grundsätzlich als getestet. Jugendliche ab 16 Jahre müssen als Test-Nachweis ihren Schülerausweis vorlegen.
Stand: 27.11.2021
Das Videokonferenzsystem ZOOM wird für Sitzungen genutzt. Wir benutzen es für unserer sogenannten Zoom-Gottesdienste.
Das Programm ZOOM ist kostenlos für Computer oder Mac, Tablet oder Smartphone zu laden. Für Smartphones ist es in den app-stores zu finden. Das kleine Programm muß einmal auf Ihrem Gerät installiert sein. Dazu werden Sie von Ihrem Gerät auch beim erstmaligen Klicken auf den Gottesdienst-Link und erstmaligem Teilnehmen aufgefordert.
Wenn Sie an einem Zoom-Gottesdienst teilnehmen wollen, rufen Sie ZOOM auf und Sie werden aufgefordert, die Meeting-ID (z.B: 983 5692 2542) und den Kenncode (z.B: 708677) einzugeben, folgen Sie einfach den Hinweisen!
Die „Gottesdienste to go“ finden Sie jetzt jeden Sonntag in Horn (mit Holzhausen und Bellenberg), Bad Meinberg und Leopoldstal (mit Veldrom) jeweils an oder in der Kirchean oder in der Kirche zum Mitnehmen, solange Veranstaltungen verboten bleiben!
TEXTE ZUM NACHLESEN
Liebe Konfis und Katechumenen,
wir befinden uns in einer schwierigen Herausforderung. Das Corona-Virus zwingt unser öffentliches Leben in die Knie. Solidarität ist das Gebot der Stunde!
Glücklicherweise ist es bei uns in Deutschland nicht so eskaliert wie in anderen Ländern, insbesondere auch bei unseren europäischen Nachbarn.
Ich möchte euch mitteilen, dass wir zusammen mit Hans-Werner Schönlau und Fabian Roll, also den beiden Tafeln unserer Stadt, eine Einkaufshilfe für die Risikogruppe in Horn-Bad Meinberg organisieren.
Unter der Nummer: 0176/76688688 können sich Menschen, die Hilfe benötigen, zwischen 10-16 Uhr bei Hans-Werner Schönlau melden, dass sie zur Risikogruppe gehören und Einkaufshilfe benötigen. Dieser gibt den Auftrag dann an unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer weiter.
Damit das ganze reibungslos funktioniert, wäre es super, wenn sich so viele wie möglich bereit erklären, den gefährdeten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu helfen.
Hierfür brauchen wir eure Telefonnummer und euren Vor- und Nachnamen. Die Daten übermittle ich an Hans-Werner Schönlau, dieser ruft im Falle eines Einkaufes an.
Wer helfen möchte, kann mich zwischen 10 und 13 Uhr anrufen. Sabine Vogt, 05234 4955
Ich danke euch für eure Hilfe und passt auf euch auf!
Beste Grüße Sabine Vogt
26.3.2020